Universal Design (UN BRK, Art. 2)
„Im Sinne dieses Übereinkommens (…) bedeutet »universelles Design« ein Design von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können. »Universelles Design« schließt Hilfsmittel für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen, soweit sie benötigt werden, nicht aus.“
Universal Design for Learning (um Lernende individuell zu unterstützen):
- Zugriff: vielfältige Möglichkeiten anbieten
- Aufbau: mehrere Darstellungsvarianten anbieten
- Verinnerlichung: vielfältige Handlungs- und Ausdrucksmöglichkeiten ermöglichen.